Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
EURO VOIP GmbH (später auch EURO VOIP genannt)

Schillerstraße 1-3
73119 Zell unter Aichelberg
Stand: 18.03.2020

§1 Allgemeines
1.1 Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (folgend AGB) gelten für sämtliche Kundenbeziehungen. Fremde AGB werden nur Vertragsbestandteil, falls EURO VOIP diese schriftlich, für den jeweils streitigen, einzelnen Vertrag, anerkennt.
1.2 Für sämtliche Verträge mit EURO VOIP gilt das aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung ausländischer Rechte ist ausgeschlossen, soweit ihr nicht schriftlich zugestimmt wird.
1.3 Über diese AGB hinaus gelten die aktuellen Regelungen des BGB, HGB und weiterer eventuell relevanter Gesetzbücher.
1.4 Bis zum Abschluss aller mit einem Vertrag verbundenen Fristen ist EURO VOIP umgehen über Anschriftenänderungen in Kenntnis zu setzen.
1.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass EURO VOIP ihn für die Dauer des Vertragsverhältnisses als Referenzkunden benennt. Er wird etwaigen Interessenten für die EURO VOIP-Dienste im Einzelfall Auskünfte über die Zusammenarbeit mit EURO VOIP erteilen. EURO VOIP ist berechtigt, im Rahmen ihrer Kommunikationsmaßnahmen den Kundennamen (ggf. auch Markennamen) und das Logo des Kunden zu verwenden (z.B. Eintragung und Veröffentlichung in einer Referenzliste).

§2 Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote in digitaler, gedruckter, oder mündlicher Form stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
2.2 Kauf–, Werk– und Serviceverträge gelten nur dann als geschlossen, sofern EURO VOIP seinem Kunden eine positive Willenserklärung zukommen lässt. Dies gilt für alle Kauf-, Werk- und die Serviceverträge „Standard“, „Plus“und „Premium“. Der Leistungsinhalt aus den Serviceverträgen „Standard“, „Plus“ und „Premium“ sind aus dem unterbreitetem Angebot zu entnehmen. Automatisierte Bestellbestätigungen (Bestätigung über den Eingang der Willenserklärung des Kunden) gelten nicht als positive Willenserklärung unsererseits.
2.3 Eine positive Willenserklärung durch EURO VOIP kann nur durch eine schriftliche Bestätigung, Warenübergabe, oder Leistungserbringung erfolgen.
2.4 Die Laufzeit der Verträge beläuft sich auf die Laufzeit der Lizenzen, an die die EURO VOIP GmbH an seine Partner gebunden ist. Dies gilt für alle
Kauf-, Werk- und die Serviceverträge.
2.5 Sollte der Servicevertrag vorzeitig beendet werden, da eine Zusammenarbeit mit der EURO VOIP GmbH nicht mehr erwünscht ist, muss der Servicevertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Servicevertrag hat immer eine Laufzeit von einem Jahr, wenn dies nicht explizit anders schriftlich geregelt ist.                                                                                                2.6 Um die in den Angebot aufgeführten Produkte liefern zu können, greift EURO VOIP auf Partnerunternehmen zurück. EURO VOIP vermittelt Verträge an verbundene Partnerunternehmen und tritt als zertifizierter Partner auf. EURO VOIP ist nicht für den laufenden Betrieb der Systeme zuständig, lediglich für die Vermittlung, Installation und Betreuung. Sämtliche Haftungsansprüche müssen direkt an den Provider der angebotenen Produkte gestellt werden.

§3 Zahlungsbedingungen

3.1. Preise
3.1.1 Alle Preisangaben sind, soweit nicht anders angegeben, Angaben in Euro (EUR / €).
3.1.2 Sämtliche Produkt– / Dienstleistungspreise sind als Netto– (Preise ohne Mehrwertsteuer), oder Bruttopreise (Preise inkl. Mehrwertsteuer) gekennzeichnet. In sämtlichen Rechnungen sind die Summen der Brutto– und Nettopreise, sowie der Mehrwert– / Umsatzsteuer, klar ausgezeichnet. In sämtlichen Angeboten sind die Nettopreise (Preise ohne Mehrwertsteuer), ausgezeichnet und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.1.3 Die jeweiligen Versandkosten (Verpackung, Versand und Lieferung) sind in der jeweils gültigen Fassung unter Versand aufzufinden.
3.1.4 Die jeweils in Webshop, Katalogen, Angeboten und auf sonstigen Wegen veröffentlichten Preise gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, soweit nicht anders angegeben. Nachträgliche Preisänderungen, über die EURO VOIP den Kunden umgehend informiert, sind bis zum Vertragsschluss möglich.

3.2. Zahlungsbedingungen
3.2.1 Der auf Rechnungen angegebene Gesamt–Bruttobetrag ist umgehend, in voller Höhe zu entrichten, soweit nicht anders angegeben. Abzüge von Transaktions– und sonstigen Gebühren werden nicht anerkannt.
3.2.2 Bei Bezahlung per SEPA–Bankeinzug gilt die Zahlung erst dann als abgeschlossen, wenn der Rechnungsbetrag in voller Höhe und ohne Widerruf im Rahmen der gesetzlichen Fristen, eingezogen werden konnte.
3.2.3 Bei Bezahlung über Leasing– und Finanzierungspartner gilt die Zahlung erst dann als abgeschlossen, wenn die gesetzlichen Fristen für Leasing– bzw. Finanzierungsverträge abgeschlossen sind.
3.2.4 EURO VOIP ist berechtigt – auch entgegen anders lautender Bestimmungen – Zahlungen eines Kunden auf bestehende Forderungen anzurechnen.
3.2.5 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist EURO VOIP berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 €, nach 14 Tagen der Fälligkeit. Die 2. Mahnung in Höhe von 10,00 €, nach 7 Tagen der 1. Mahnung. Die 3. Mahnung in Höhe von 15,00 € nach 7 Tagen der 2. Mahnung, sowie Verzugszinsen bei allen Mahnungen/Mahnstufen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
3.2.6 Einem Gläubiger aus Kulanz gewährte Ausnahmen haben keine Auswirkung auf die vorhergehenden Bestimmungen.
3.2.7 EURO VOIP ist berechtigt ausstehende Forderungen durch Dritte (Inkasso– Unternehmen) einfordern zu lassen.

§4 Liefer– und Leistungsbedingungen
4.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist EURO VOIP berechtigt innerhalb von einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, bereits in Besitz des Kunden befindliche Waren zurückzuverlangen, sowie erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
4.2 Sollte vertraglich festgelegt sein, dass von EURO VOIP erbrachte Leistungen in das geistige Eigentum des Kunden übergehen, gelten die erbrachten Leistungen von EURO VOIP bis zur vollständigen Zahlung als geistiges Eigentum von EURO VOIP.
4.3 Im Fall, dass Waren nicht lieferbar sind, behält sich EURO VOIP das Recht vor, Waren gleicher Art, Güte und Preises als Ersatz anzubieten.
4.4 Die jeweils gültigen Verpackungs-– und Versandpauschale ist jeweils deutlich in Webshop, Angeboten und Rechnungen ausgewiesen.
4.5 Werden Produkte vom Kunden mit offensichtlichen Versandschäden in Besitz genommen, sind diese umgehend beim Versanddienstleister zu reklamieren und EURO VOIP mitzuteilen.
4.6 Die EURO VOIP ist nicht für das bestehende Netzwerk und Internet des Kunden zuständig, sowie auch nicht für die Qualitätsoptimierung im Netzwerk. Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass das Netzwerk sowie die Firewall für die angebotene Internettelefonie geeignet ist und die benötigte Verbindungsgeschwindigkeit aufbringt. Für Arbeitsstunden, welche die EURO VOIP mit der Hilfestellung sowie Konfiguration des Netzwerks und Firewall des Kunden erbringt, sind diese nicht Bestandteil des Angebots sowie der Auftragsbestätigung und werden gesondert zum Regelsatz abgerechnet.
4.7 Es wird keinerlei Haftung übernommen bei der fehlerhaften Konfiguration der Infrastruktur des Kunden (Netzwerk, Firewall etc.).
4.8 Sollte eine Rufnummernportierung erfolgen oder durchgeführt werden, ist der Kunde in der Pflicht, der EURO VOIP rechtzeitig und vollständig die benötigten Unterlagen und Informationen selbstständig und ohne Aufforderung zukommen zu lassen. Bei nicht beachten, übernimmt die EURO VOIP keinerlei Haftung für etwaige Ausfälle bzw. einer Nichterreichbarkeit.
4.9 Bei Erteilung eines Auftrags, ist die Erstkonfiguration der Telefonanlage sowie Endgeräte beinhaltet. Dies ist durch die Position “Konfiguration System sowie Endgeräte (Festpreis)“ ausgewiesen. Sollte diese Position nicht im Angebot sowie Auftragsbestätigung aufgeführt sein, ist keine Erstkonfiguration gebucht und wird gesondert zu je 37,50 EUR netto je 15 Minuten abgerechnet. Der Leistungsumfang der Erstkonfiguration ist in der Produktbeschreibung der Postionen “Konfiguration System sowie Endgeräte (Festpreis)“ aufgeführt und ist im Angebot unter der Produktbeschreibung zu finden. Die Erstkonfiguration wird in dem von der EURO VOIP zur Verfügung gestellten Dokument “Erstkonfiguration“ aufgeführt, welches vom Kunden ausgefüllt an die EURO VOIP per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden muss. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auf den Dokumenten wie Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung oder der Homepage www.euro-voip.de ersichtlich. Sobald das Dokument bei der EURO VOIP GmbH eingeht, ist der Leistungsumfang der Erstkonfiguration festgehalten. Sollten Änderungswünsche, nachträglich Ergänzungen oder Sonderkonfigurationswünsche nachträglich übermittelt werden, auch auf geänderte Versionen des Dokument “Erstkonfiguration“, ist dieser Umfang nicht mehr über die Erstkonfiguration abgedeckt und wird gesondert zu je 37,50 EUR netto je 15 Minuten abgerechnet.

§5 Widerrufsbelehrung
5.1 Kunden, die gemäß §13 BGB als Verbraucher gelten, haben das Recht gemäß §355 (2) BGB innerhalb von vierzehn Tagen, mit Ausnahme der Regelungen des §312g (2), mit der zusätzlichen Verbeinabrung (abweichend von §312g (2) Satz 3) mit dem Ausschluss aller versiegelter Waren deren Versiegelung als Echtsheits–, Qualitäts–, oder Unversehrtheiszertifikat zu werten ist, nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 EURO VOIP ist innerhalb der gesetzlichen Fristen in Kenntnis über den Widerruf zu setzten.
Sie haben die Möglichkeit dies über folgende Wege durchzuführen:

Telefon:
+49 89 416 111 960

eMail: info@euro-voip.de

Fomular:
Widerrufsformular
An EURO VOIP GmbH, Schillerstraße 1-3, 73119 Zell unter Aichelberg.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von
mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die
Erbringung der folgenden Dienstleistung:

______________________________
______________________________ ______________________________

Bestellt am _______________ /erhalten am _______________ Anschrift
______________________________

Datum _______________

Unterschrift _______________ (nur bei Mitteilung auf Papier)

5.3 Rückerstattungen seitens EURO VOIP
erfolgen grundsätzlich nur nach Eingang und Prüfung der zurückerhaltenen
Waren.

§6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags Eigentum, bzw. geistiges Eigentum, der EURO VOIP GmbH.
6.2 Vor Eigentumsübertragung sind sämtliche Besitzübertragenden Handlungen auf einen Dritten vertragswidrig.

§7 Datenverlust
7.1 Der Kunde hat für die Sicherung seiner Daten in EDV–Anlagen Sorge zu tragen.                                                                                                                7.2 Ansprüche gegenüber EURO VOIP sind, da in allen Fällen auf mangelnde Datensicherung zurückzuführen, ausgeschlossen.

§8 Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind unserer Internetseite www.euro- voip.de/datenschutz zu entnehmen.

§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist der Unternehmenssitz der EURO VOIP GmbH.

§10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen, oder Teile, dieser AGB unwirksam sein, hat dies keine Auswirkung auf die restlichen Bestimmungen.

§11. Geltungsbereich
11.1 Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.
11.2 Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
11.3 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.                                11.4 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§12. Angebot und Bestellung
Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

§13. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
13.1 An den Vertragsprodukten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte der Hersteller/Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert abgedeckt oder beseitigt werden.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
13.3 Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

§14. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen
14.1 Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
14.2 Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab EURO VOIP Lager Zell unter Aichelberg vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zulasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 10. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde verantwortlich.
14.3 Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
14.4 Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
14.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
14.6 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solche Teillieferungen berechtigt.
14.7 Im Falle des Lieferverzugs aufgrund leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5% des vom Verzug betroffenen Lieferwerts, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.                                                                                                              14.8 Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
14.9 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen so weit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs weggefallen ist.

§15. Prüfung der Ware
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

§16. Preise und Zahlung
16.1 Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
16.2 Unsere Preise verstehen sich netto, „ab Werk“ zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
16.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
16.4 Zahlungen sind so weit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
16.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
16.6 Das Zahlungsziel beim Factoringverfahren beträgt 10 Tage.

§17. Eigentumsvorbehalt
17.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
17.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
17.3 Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
17.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
17.5 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20 % übersteigt.

§18. Gewährleistung
18.1 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
18.2 Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor Inanspruchnahme von EURO VOIP GmbH die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. EURO VOIP GmbH wird den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
18.3 Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
18.4 Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
18.5 Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
18.6 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.

§19. Haftung
19.1 Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
19.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.
19.3 Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
19.4 Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
19.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.

§20. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Neu-, Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die EURO VOIP GmbH, Schillerstraße 1-3, 73119 Zell unter Aichelberg frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein RMA-Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen RMA- Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung in Zell unter Aichelberg unter Telefon +49 89 416 111 960, Fax +49 89 416 111 968 oder online unter www.euro-voip.de. Die Bekanntgabe der RMA- Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.

§21. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten, den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Departement of Commerce, Office of Export Administration, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.

§22. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungen.

§23. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Zell unter Aichelberg. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Zell unter Aichelberg, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

§24. Auftragsdatenverarbeitung
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zum Download bereit:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

§25. AnhangTechnisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
Nachfolgend stellen wir Ihnen unseren Anhang – Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Download bereit:

Anhang – Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

Google Bewertung
5
Basierend auf 5 Rezensionen
×
4.8
von 5 Sternen